Regeln für Winterreifen
Um diese Jahreszeit tritt verstärkt die Frage nach Winterreifen auf.
Welche Regeln gelten denn jetzt?
Es gibt keine generelle Regel, die einen festen Zeitpunkt für das Fahren mit Winterreifen vorschreibt. Allerdings gibt es eine „witterungsabhängige“ Winterreifenpflicht.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO, §2 Abs. 3a) schreibt bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte die Verwendung von wintertauglichen Reifen mit entsprechender Markierung (M+S Logo bzw. Berg mit 3 Gipfeln und Schneeflocke) vor. Sind die Straßen aber trocken und herrschen frühlingshafte Temperaturen, darf man auch im Winter mit Sommerreifen unterwegs sein.
Wenn Sie also bei frühlingshaftem Wetter los fahren und während der Fahrt plötzlich winterliche Verhältnisse auftreten, dürfen Sie mit Sommerreifen nicht weiter fahren.
Welche Auswirkung kann ein Fehlverhalten bei der Versicherung auslösen?
Werden Sie (auch unschuldig) in ein Unfallereignis verwickelt und kann Ihnen nachgewiesen werden (z.B. durch den Unfallgegner), daß Ihr Schaden durch das Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen beeinflußt wurde, tragen Sie eine Mitschuld. Dies führt regelmäßig zu einer Minderung der Entschädigungsleistung.
Wie sollte man sich also verhalten?
Man sollte bei Herbstbeginn auf Winterreifen wechseln.