Leistungsbeschreibung PremiumCar-Versicherung
Ein wesentlicher Bestandteil unserer Beitrags- und Preisinformationen für die PremiumCar-Versicherung ist der Leistungsumfang.
Der Beitragsvergleich in der Autoversicherung ergibt nicht wirklich einen Sinn, wenn man nicht bereit ist, auch die Leistungen zu vergleichen.
Wir bieten umfangreichen Schutz zu einem günstigen Beitrag!
Leistungsbeschreibung PremiumCar-Versicherung
Sobald wir Ihnen unsere Preisinformation/Beitragsinformation übermittelt haben, erhalten Sie in unserer E-Mail auch Hinweise zum vorgeschlagenen Versicherungsumfang. Dieser richtet sich nach den jeweiligen Angaben aus Ihrer Versicherungsanfrage und wurde sorgfältig ausgewählt.
Folgende Leistungen können enthalten sein:
✅ Neupreis-/Kaufpreisentschädigung
✅ Erhöhung der Entschädigungsgrenze durch Gutachten
✅ Smart-Repair für Kleinschäden
✅ Werterhalt bei unverschuldeten Unfällen
✅ Schlössertausch bei Schlüsselverlust
✅ Schutz vor Cyber- oder Hackerangriff
✅ Eigenschadendeckung
✅ Totalschadenschutz
✅ Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
✅ Unfälle mit Tieren
✅ Freie Werkstattwahl
✅ Rabatt-Schutz
✅ Umweltschaden-Deckung
Zusätzlich können Sie meist folgende Leistung einschliessen:
✅ Ausland-Schaden-Schutz
✅ Fahrerschutz
✅ Schutzbrief
✅ GAP-Deckung
Im Rahmen der Teilkasko-Versicherung sind folgende Schadenereignisse enthalten:
- Brand und Explosion
- Entwendung
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Tieren
- Glasbruchschäden
- Kurzschlußschäden
- Tierbiss
- Lawinenschäden
- Austausch der Fahrzeugschlüssel oder Schlösser
Im Rahmen der Vollkasko-Versicherung sind folgende Schadenereignisse enthalten:
- Alle Ereignisse der Teilasko-Versicherung
- Unfall
- Mut- oder böswillige Handlungen
- Parkschadenschutz
- Transport auf einer Fähre
Viele Versicherungsverträge enthalten – oft ohne Wissen des Versicherten – eine Werkstattbindung
Stellen Sie sich einmal vor, Sie sollen Ihren Ferrari, Lamborghini, Bentley, Bugatti, Audi, Porsche usw. in einer Werkstatt, die Sie nicht kennen oder die Sie nicht beauftragen würden (weil Sie sie kennen), reparieren lassen.
Nein, Danke! Wir bieten keine Werkstattbindung an.
Wenn Sie in Ihrer Police Begriffe wie "Kasko-Plus", "Bonus-Kasko", "Service-Kasko" usw. vorfinden, sollten Sie sehr genau das Kleingedruckte lesen.
Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt (abgemeldet, stillgelegt) und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, geht der Vertrag in eine beitragsfreie Ruheversicherung für maximal 18 Monate über. Auch die mögliche Lücke zwischen dem Tag der Zulassung und dem Saison-Beginn kann mit der kostenlosen Ruheversicherung überbrückt werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie aufgrund eines Versichererwechsels Ihre alte Versicherung zum 31.12. kündigen mußten und bis zum Saison-Beginn eigentlich kein Versicherungsschutz besteht. In diesem Fall sprechen Sie bitte mit uns.
Saison-Zulassung mit Beitragsvorteil
Hat Ihr Fahrzeug eine Saison-Zulassung, berechnen wir einen Abschlag auf den Ganzjahresbeitrag für die Saison-Monate. Hier sind erhebliche Beitragseinsparungen möglich, wenn Sie bereit sind, auf eine ganzjährige Fahrzeugnutzung zu verzichten.
Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der PremiumCar-Versicherung
Wenn Sie das Fahrzeug neu vom Händler gekauft und zugelassen haben, gilt:
24 Monate Neupreisentschädigung nach Totalschaden oder Zerstörung
12 Monate Neupreisentschädigung nach Entwendung
Wenn Sie das Fahrzeug gebraucht vom Händler gekauft haben, gilt:
12 Monate Kaufpreisentschädigung nach Zerstörung oder Verlust.
Im Rahmen der Teilkasko-Versicherung ist der Zusammentoß mit Tieren aller Art versichert.
Kurzschlußschäden an der Verkabelung
Kurzschlußschäden an der Verkabelung sind im Rahmen der Teilkasko-Versicherung versichert. Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Eingeschlossen sind die dadurch bedingten Überspannungsschäden an mitversicherten Teilen (z. B. Anlasser und Lichtmaschine) bis zu 2.000 Euro.
Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen sind Überspannungsschäden an Akkumulationen bis zu 5.000 Euro mitversichert.
Schäden durch Tierbiss
Schäden durch Tierbiss sind im Rahmen der Teilkasko-Versicherung eingeschlossen. Versichert sind Tierbissschäden an der Verkabelung, allen Gummiteilen und Dämmmaterialien. Darüber hinausgehende Folgeschäden sind bis zu einem Betrag von 3.000 Euro versichert. Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen sind Tierbissfolgeschäden an Akkumulationen bis zu 5.000 Euro mitversichert.
Im Rahmen der Teilkasko-Versicherung mitversichert sind Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Lawinen und Muren. Lawinen sind an Berghängen oder von Dächern niedergehende Schnee- und Eismassen. Muren sind Abgänge von Geröll, Schlamm und Gesteinsmassen – auch in Verbindung mit Baumgruppen.
Schlössertausch bei Schlüsselverlust
Im Rahmen der Teilkasko-Versicherung mitversichert die Kosten für einen Schlüssel- oder Schlossaustausch in voller Höhe, wenn die Fahrzeugschlüssel durch Einbruchdiebstahl oder Raub entwendet wurden. Bei diesen Schäden verzichten wir auf den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt.
Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausgetauscht oder das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert, verzichten wir in der Fahrzeugversicherung auf einen dem Alter bzw. der Abnutzung der alten Teile und der Lackierung entsprechenden Abzug (neu für alt).
Ausnahme: Bei Austausch des Akkus eines Elektrofahrzeuges richtet sich die Entschädigung nach der Anzahl seiner Betriebsjahre.
Der Versicherungsschutz begleitet Sie auch ins Ausland – ohne Zuschlag
Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, gilt:
Haftpflichtversicherung in Europa und in der EU
Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsvertrags.
Voll-/Teilkasko-Versicherung
Sie haben in der Kasko-Versicherung Versicherungsschutz in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Auto-Schutzbrief
Sie haben in der Auto-Schutzbrief-Versicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Fahrer-Schutz
Sie haben Versicherungsschutz in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Ausland-Schaden-Schutz
Sie haben Versicherungsschutz für Schadenfälle in den Ländern der Europäischen Union sowie in Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und Vatikanstaat. Kein Versicherungsschutz besteht in Deutschland.
Sofern Sie sich zuhause befinden, muß das Fahrzeug nach Gebrauch nachts (23.00 – 06.00 Uhr) in einer Garage abgestellt werden. Diese Verpflichtung entfällt natürlich, wenn Sie einmal nicht zuhause sind (z.B. während Urlaubsreisen oder Dienstfahrten).
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug ins Ausland fahren
Grundsätzlich ist der Ausland-Schadenschutz (ASS) nur dann sinnvoll, wenn man mit seinem Fahrzeug auch ins Ausland fährt. Der ASS ist für den Fall gedacht, daß man im Ausland einen unverschuldeten Unfall erleidet. Hier müßte man sich normalerweise mit dem ausländischen Versicherer auseinandersetzen. Mit dem ASS übernimmt das die eigene Versicherung so, als wäre der Gegner auch hier versichert.
Fahrerschutz - wenn der Fahrer verletzt oder getötet wird
In der Fahrer-Schutz-Versicherung gilt:Wir ersetzen den unfallbedingten Personenschaden (z. B. Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente) so, als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre. Dabei leisten wir nach den
deutschen gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen des Privatrechts.
Voraussetzung für die Zahlung von Schmerzensgeld ist ein Krankenhausaufenthalt von mindestens drei Tagen. Wir erbringen unsere Leistungen unabhängig davon, ob Sie den Unfall selbst verschuldet haben oder nicht.
Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung. Sorgt für schnelle Hilfe bei Panne, Unfall oder Diebstahl sowie bei Erkrankung, Verletzung und bei besonderen Notfällen.
Optional bedeutet, dass der Einschluss gegen Zusatzbeitrag erfolgen kann. Wir bieten diese Leistung nicht kostenlos an, da der zu kalkulierende Inklusiv-Beitrag andernfalls eingepreist werden müsste und somit auch für anderweitig durch einen Schutzbrief versicherte Fahrzeuge anfallen würde.
Die GAP-Deckung kann bei geleasten oder finanzierten Fahrzeugen optional in die Vollkasko-Versicherung eingeschlossen werden.
Versichert ist die Differenz der Finanzlücke am Schadentag zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasing-Restbetrag, bzw. Netto-Darlehensbetrag.
Optional bedeutet, dass der Einschluss gegen Zusatzbeitrag erfolgen kann. Wir bieten diese Leistung nicht kostenlos an, da der zu kalkulierende Inklusiv-Beitrag andernfalls eingepreist werden müsste und somit auch für Fahrzeuge anfallen würde, die nicht geleast oder finanziert sind.
In der Kaskoversicherung besteht generell kein Versicherungsschutz für Fahrten auf Rennstrecken, auch nicht bei Fahrsicherheitstrainings.
Die Höchstentschädigung ist auf den Preis beschränkt, den Sie beim Kauf des versicherten Fahrzeugs tatsächlich aufgewendet haben.
In der PremiumCar-Versicherung verzichten wir auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls.
Ausgenommen von diesem Verzicht sind die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile oder Zubehörteile sowie die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel. In diesen Fällen sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
(Stand: 01.10.2020 / AKB PC 11.2019)