Erstzulassung und Baujahr

Erstzulassung und Baujahr

Erstzulassung und Baujahr

Das Datum der Erstzulassung ist im Fahrzeugschein (Teil 1 der Zulassungsbescheinigung) und im Fahrzeugbrief (Teil 2 der Zulassungsbescheinigung) vermerkt. Es ist nicht zwingend identisch mit dem Baujahr. Hat ein fabrikneues Fahrzeug z.B. eine lange Standzeit beim Händler gehabt, weichen Baujahr und Datum der Erst-Zulassung voneinander ab.

Erstzulassungsdatum

Mit dem Erstzulassungsdatum lässt sich die Nutzungsdauer eines Fahrzeugs und somit auch sein Wert bestimmen. Zudem spielt die Angabe der Erst-Zulassung eine Rolle für die Berechnung der Versicherungsbeiträge (Stichwort Neuwertentschädigung).

Erstzulassung

Je nach Datum der Erst-Zulassung gelten für Kraftfahrzeuge unterschiedliche Vorschriften in der StVO, z.B. in Hinblick auf Lärm- und Abgasverhalten oder auf die Platzierung von Blinkern, Spiegeln uvm. Liegt die Erstzulassung eines Fahrzeugs jedoch zeitlich vor einer Vorschriftsänderung der StVO, ist es nicht an die neuen Regelungen gebunden.

Sportwagen und Luxus-Limousinen

Ob Edel-Sportwagen oder Luxus-Limousinen, ob Exoten-Versicherungen oder Premium-Cars. Hier ist nicht nur die Art der Beitragsberechnung anders, auch der Versicherungsschutz hat viele Besonderheiten zu bieten. Für weitere Informationen, Versicherungsbeispiele und Beitragsberechnungen besuchen Sie: