Neue Diebstahlmasche kurz beschrieben
Heute haben wir von einer neuen Diebstahlmasche gehört.
Ein Kunde wollte sein Auto verkaufen und hatte dafür eine Anzeige auf einer bekannten Online-Plattform geschaltet.
Unter anderem meldete sich ein potentieller Käufer und vereinbarte einen persönlichen Besichtigungstermin.
Neue Diebstahlmasche trotz Kaufvertrag
Der potentielle Käufer erschien pünktlich zum vereinbarten Termin.
Bei dem Mann handelte es sich um eine gut gekleidete Person mit hervorragender Ausdrucksweise und einem sehr sympathischen Erscheinungsbild.
Das Fahrzeug wurde besichtigt, die Papiere wurden geprüft, Probefahrt inklusive.
Sodann einigte man sich auf einen Kaufpreis und eine Anzahlung für das Fahrzeug. Alle Modalitäten wurden in einem Kaufvertrag festgehalten.
Neue Diebstahlmasche trotz Anzahlung
Der Käufer zahlte einen nicht unerheblichen Teil (15.000 Euro) des Kaufpreises (65.000 Euro) in bar an.
Es wurde vereinbart, dass die Zahlung des Restkaufpreises bei Übergabe der Fahrzeugpapiere (Kfz-Brief) erfolgen sollte.
Dem Käufer wurde zugestanden, das Fahrzeug als Gegenleistung zur gezahlten Anzahlung mitzunehmen.
Neue Diebstahlmasche - Was dann geschah
Der Käufer vertröstete den Verkäufer in den nächsten 2-3 Tagen mit glaubwürdigen Ausreden und verschob so immer wieder den Übergabetermin für die Restzahlung und der Fahrzeugpapiere.
Diese Zeit nutzte der Käufer jetzt, um das Fahrzeug ein paar hundert Kilometer entfernt einem Autohaus anzubieten. Der Käufer hatte sich zu diesem Zweck bereits gefälschte Papiere für das Fahrzeug beschafft.
Neue Diebstahlmasche - Glück gehabt
Der Inhaber des Autohauses signalisierte Interesse an dem ihm angebotenen Fahrzeug.
Im Rahmen seiner Recherche und Überprüfung fand er mehrere Fotos des Fahrzeugs, welches durch eine andere Person (nämlich dem ursprünglichen Verkäufer) auf Facebook gepostet wurden. Dies führte dann zur Kontakaufnahme zwischen dem Autohaus-Inhaber und dem eigentlichen Verkäufer.
So kam es letztendlich zur Festnahme der Person, die sich gegenüber dem Autohaus als Verkäufer ausgab.
Das betroffene Fahrzeug befindet sich wieder im Besitz des rechtmäßigen Eigentümers.
Neue Diebstahlmasche - Versicherungsschutz
Die beschriebene Vorgehensweise des Täters stellt eine Unterschlagung dar.
Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug weder zum Gebrauch in seinem eigenen Interesse, noch zur Veräußerung, noch unter Eigentumsvorbehalt (z.B. einem Kaufinteressenten) überlassen wird.
Für derartige Fälle besteht in der Regel kein Versicherungsschutz!