Versicherung für Oldtimer und Youngtimer
Was ist bei uns ein Oldtimer?
Fahrzeuge, die im Jahr des Versicherungsbeginns bei uns mindestens 20 Jahre alt sind oder werden, gehören hier schon zu den „Oldtimern“. Dies gilt auch dann, wenn z.B. die Erstzulassung Ihres Fahrzeugs noch keine 20 Jahre her ist, aber das eigentliche Baujahr des Fahrzeugs nachweisbar 20 Jahre zurück liegt.
Gutachten
Erst ab einen Wert von 50.000 Euro benötigen wir bei PKW ein Oldtimergutachten. Das spart Zeit und Kosten.
Keine Schadenfreiheitsklassen in der Oldtimer-Versicherung
Bei der Versicherung von Oldtimern verzichten wir auf die Übertragung von Schadenfreiheitsklassen. Üblicherweise vorhandene schadenfreie Zeiten werden von uns nicht abgefragt und können von Ihnen anderweitig benutzt werden.
Saison-Zulassung mit Beitragsvorteil
Hat oder bekommt Ihr Fahrzeug eine Saison-Zulassung, berechnen wir auch nur den Beitrag für die Saison. Hier sind erhebliche Beitragseinsparungen möglich, da wir auf sogenannte Saison-Zuschläge verzichten.
Auslands-Deckung
Der Versicherungsschutz begleitet Sie auch ins Ausland – ohne Zuschlag. Sie haben in der Fahrzeugversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Garagen-Klausel
Sofern Sie sich zuhause befinden, muß das Fahrzeug nach Gebrauch nachts (23.00 – 06.00 Uhr) in einer Garage abgestellt werden. Diese Verpflichtung entfällt natürlich, wenn Sie einmal nicht zuhause sind (z.B. während Urlaubsreisen oder Dienstfahrten).
Fahrerschutz (optional)
Die Fahrer-Schutz-Versicherung deckt Personenschäden, die Sie oder der berechtigte Fahrer bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Lenken des versicherten PKW/Oldtimer erleiden. Diese Deckung ist in jedem Fall sinnvoll, denn der Fahrer-Schutz übernimmt z.B. Ausgleich des Verdienstausfalls, Ausgleich einer Verdienstminderung bei Wiedereintritt ins Berufsleben und einer daraus resultierenden Rentenminderung, Schmerzensgeld, Übernahme von Folgekosten (z.B. behindertengerechte Umbaumaßnahmen, Haushaltshilfe), Unterhaltszahlungen an Hinterbliebene (z.B. Witwen-/Waisenrente).
Ausland-Schaden-Schutz (ASS) – Bei Vollkasko-Deckung beitragfrei mitversichert
Der ASS ist für den Fall gedacht, daß man im Ausland einen unverschuldeten Unfall erleidet. Hier müßte man sich normalerweise mit dem ausländischen Versicherer auseinandersetzen. Mit dem ASS übernimmt das die eigene Versicherung so, als wäre der Gegner auch hier versichert. Das spart Zeit, Nerven und Kosten.
Schutzbrief (optional)
Fahrzeug- und Personenbezogene Hilfeleistungen bei Panne und Unfall, Abschleppen, Bergen, Weiter- und/oder Rückfahrt, Übernachtungen, alternativ Mietwagen, Fahrzeugunterstellung, Pick-Up Service, usw. Sofern kein ADAC-Schutzbrief besteht, sollten Sie diese Leistungen einschließen.
Mut- oder böswillige Handlungen inklusive
Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen.
Garagenversicherung
Für nicht zugelassene Fahrzeuge, die noch nicht bei uns versichert sind, können Sie preisgünstig unsere Garagen-Versicherung abschließen. Sprechen Sie mit uns bei Bedarf.
Kostenlose Ruheversicherung
War Ihr Fahrzeug mindestens 5 Monate durchgehend versichert und wird es z.B. über Winter stillgelegt, besteht eine kostenlose Ruheversicherung (für maximal 18 Monate).
Keine Abzüge „Neu für Alt“
Erleiden Sie einen Teil- oder Vollkaskoschaden werden bei der Regulierung keine Abzüge „Neu für Alt“ vorgenommen.
Keine Werkstattbindung
Natürlich besteht für Kasko-Schäden keine Werkstattbindung.
Besondere Schadenereignisse inklusive
Kurzschluß, Marderbiss und Folgeschäden, Schneedruck und Lawinen, Zusammenstoß mit allen Tierarten.
Vorsorgeversicherung
Steigt der Marktwert an, ist eine zehnprozentige Wertsteigerungsvorsorge (max. 50.000 Euro) im Falle eines Totalschadens mitversichert. Sinkt der Wert, erhalten Sie innerhalb von 2 Jahren trotzdem die vereinbarte Versicherungssumme – garantiert!
Museumsversicherung.
Vier oder mehr Fahrzeuge. Keines davon zugelassen. Das sind die Schlagworte der „Museumsversicherung“. Mit ihr haben Sie alles unter Dach und Fach: Diebstahl, Brand oder Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Schneedruck und Lawine, Vandalismus.
Keine Beitragserhöhung im Schadensfall
Für Oldtimer gibt es keine Schadenfreiheitsstaffel – und das hat für Sie viele Vorteile. Selbst nach einem Schadensfall bleibt Ihr Beitrag unverändert.
Schadenfreiheitsrabatte „erfahren“
Sie können mit Ihrem Oldtimer einen Rabatt für ein anderes Fahrzeug „erfahren“ oder einen bestehenden Rabatt von einer anderen Gesellschaft bei uns weiterführen. Den „erfahrenen“ Rabatt können Sie jederzeit auf Ihr Alltagsfahrzeug übertragen, ohne daß der Beitrag für Ihren Oldtimer teurer wird.
Grobe Fahrlässigkeit
Im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern sind bei uns auch grob fahrlässige Handlungen im Straßenverkehr mitversichert, z.B. wenn Sie durch das unabsichtliche Überfahren einer roten Ampel einen Unfall verursachen. Ausgenommen ist jedoch ein derartiger Tatbestand unter Alkohol- oder Drogeneinfluß.
Zusammenstoß mit Tieren aller Art
Auch hier bieten wir mehr als andere Anbieter: Denn bei uns sind Sie nicht nur vor Wildschäden geschützt, sondern auch vor Schäden durch Kollisionen z.B. mit Hunden oder Katzen. Wir bieten Versicherungsschutz bei Zusammenstoß mit Tieren aller Art.
Schäden durch Tierbiß
Ab sofort sind sowohl die direkt beschädigten Fahrzeugteile – wie z.B. Leitungen, Kabel und Schläuche – als auch die daraus entstehenden Folgeschäden bis EUR 3.000 versichert.
Schäden durch Kurzschluß
Wir ersetzen nicht nur den Schaden an der Verkabelung, sondern auch die Folgeschäden an den Aggregaten (z.B. am Anlasser oder an der Lichtmaschine) bis EUR 1.500.
Austausch Fahrzeugschlösser
Bei Verlust des Fahrzeugschlüssels durch Einbruch oder Raub übernehmen wir die kompletten Austauschkosten.
Naturereignisse
Wir bieten Ihnen Schutz auch bei Schäden durch Schneelawinen, Schneedruck, Erdrutsch, Lawinen/Muren oder Steinschlag.
Mobile Navigationsgeräte inklusive
Bei Entwendung, Beschädigung, Zerstörung oder nach einem Totalschaden infolge Unfall oder Entwendung sind mobile Navigationsgeräte, abhängig von ihrem Alter, bis maximal 300,- Euro ohne Mehrbeitrag mitversichert, sofern anderweitig kein Versicherungsschutz besteht und die Geräte bei Schadeneintritt mit dem Fahrzeug durch eine Halterung verbunden sind oder sich in einem nicht einsehbaren und verschlossenen Kofferraum oder Handschuhfach befinden.
Transportschäden
Versicherungsschutz besteht während des Transports für:
a) Schäden am versicherten Fahrzeug in Folge eines Unfalls des Transportfahrzeugs,
b) mut- oder böswillige Beschädigung/Zerstörung des versicherten Fahrzeugs durch betriebsfremde Personen,
c) den Verlust des versicherten Fahrzeugs,
soweit und solange Ihr Fahrzeug auf fremder Achse mit einem geeigneten Transportfahrzeug transportiert wird.
Mitversichert sind auch Schäden nach a) bis c) durch Einrichtungen, die zur Sicherung des Fahrzeugs während des
Transports dienen.
Die Selbstbeteiligung beträgt abweichend je Schadenfall 500,- Euro, sofern nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde.
Premiumschutz für Oldtimer und Sammlerfahrzeuge (optional)
Der Premiumschutz bietet – unabhängig von den in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung beschriebenen Schadenereignissen – Versicherungsschutz für nahezu alle Gefahren, denen das versicherte Fahrzeug ausgesetzt ist (z.B. Motorschäden, Bruchschäden, Getriebeschäden), bis auf die Gefahren, die ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, wie z.B. Schäden durch Kriegsereignisse oder altersbedingtem Verschleiß.
Voraussetzungen für den Einschluß des Premiumschutzes sind:
– der Abschluß einer Vollkaskoversicherung.
– die Vorlage eines Vollgutachtens inklusive Funktionsprüfung und Feststellung der Mängel.
– die Zustandsnote ist gut (2,0) oder besser.
– der Fahrzeugwert beträgt mindestens 15.000,- Euro.
– die Unterstellung in einem verschlossenen Gebäude (Einzel- oder Doppelgarage, Halle).
Stand: 01.07.2017/ AKB Oldtimer 07.2017